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Karl Schneider
Schornsteinfegermeister

Meisterbetrieb
Gebäudeenergieberater (HWK)
Mitglied der Innung für Ostfriesland

 

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Hausbesitzer und Hausverwaltung

Schornsteinfegerarbeiten

Mit Beginn des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ist es uns nun auch möglich, Ihnen als Kunde nicht nur unsere traditionellen Schornsteinfegertätigkeiten* anzubieten, sondern auch weitere  Dienstleistungen >rund um Ihr Gebäude<. Einige dieser Leistungen bieten für viele Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen ein hohes Einsparpotenzial.

 *) Schornsteine kehren, Überprüfen Ihrer Gas- und Ölzentralheizung auf saubere Verbrennung (Abgasverlust- und CO-Wertermittlung).

Mein Basis-Angebot für Arbeiten im Rahmen der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) 

Dieses Angebot beinhaltet alle gesetzlich auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten rund um Ihre Feuerungsanlagen zu den vorgeschriebenen Terminen. Diese beinhalten:

• Abgaswegeüberprüfung inklusive CO-Messungen

• Überprüfung bzw Reinigung der Abgasanlagen

• Emissionsmessungen

Mein PLUS-Angebot für zusätzliche Überprüfungsarbeiten

Durch die gesetzliche Neuregelung und Optimierungen im Büro lassen sich einige Begehungstermine für z.B den Brandschutz (Feuersicherheit) oder Beratungsgespräche für neue Feuerungsanlagen (Kaminöfen, Heizungen, Schornsteine) besser planen und durchführen. Hier kann es sich als sehr sinnvoll erweisen, bei einer Abgaswegüberprüfung generell eine Emissionsmessung mit durchzuführen zu lassen, um Fehleinstellungen an der Heizungsanlage aufzudecken.

• Emissionsmessungen

• Gashausschau nach TRGI

• Rauchwarnmelder nach Din 14676

 Gashausschau nach TRGI (Gas-Check)

Des weiteren gibt es Änderungen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenschau. Der im alten Schornsteinfegergesetz noch verankerte Punkt der hoheitlichen Überprüfung der Brennstoffleitung wurde gestrichen und dem freien Markt zugeführt.

Um diese Sicherheitslücke zu schliessen, biete ich Ihnen diese Dienstleistung selbstverständlich wieder an, damit Sie frei entscheiden können, ob mein Betrieb auch zukünftig Ihre Gasleitung auf Undichtigkeiten nach TRGI (Technische Regeln Gasinstallation) mit überprüfen soll.

Rauchwarnmelder  nach Din 14676

Nach Änderung der NBauO (Niedersächsische Bauordnung) -wahrscheinlich noch in 2012- werden verpflichtend Rauchwarnmelder in den einzelnen Haushalten gefordert. Auch hier biete ich Ihnen den Erwerb der Rauchwarnmelder, die Installation und die jährliche Wartung der Rauchmelder an. Im Anschluß an die Wartung erfolgt eine technische Expertise (Prüfprotokoll) für Ihre Unterlagen.