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Karl Schneider
Schornsteinfegermeister

Meisterbetrieb
Gebäudeenergieberater (HWK)
Mitglied der Innung für Ostfriesland

 

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Gashausschau nach TRGI 2008

Um Schäden frühzeitig erkennen zu können und um Ihrer Versicherungspflicht nachzukommen, lassen Sie Ihre Gasinstallation (Gasleitung im Gebäude) regelmäßig überprüfen!

 

Seit 2010 gibt es die ersten Veränderungen, die Sie und Ihre Sicherheit in Ihrem Haus direkt berühren.

In den vergangenen Jahren haben meine Mitarbeiter und ich Ihre Brennstoffleitung regelmäßig mit überprüft, Bemängelungen wurden protokolliert und Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Diese Kontrolle der Gasleitung, die wir Zuge der Feuerstättenschau automatisch mit durchführten wurde dem Schornsteinfeger, durch die geänderte Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), aus seinen hoheitlichen Aufgaben gestrichen und dem freien Markt zugeführt. Um diese Sicherheitslücke wieder zu schliessen, biete ich Ihnen diese Dienstleistung selbstverständlich wieder an, damit Sie frei entscheiden können, ob mein Betrieb auch zukünftig Ihre Brennstoffleitung (Gasleitung) auf Undichtigkeiten mit überprüfen soll.

 

Der Gasversorger setzt voraus, dass Sie (Betreiber) nach § 13 NDAV (Niederdruckanschlußverordnung) Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die aktuelle TRGI (Technische Regeln Gasinstallation) setzt hier auf die Eigenverantwortung des Haus- bzw Wohnungseigentümers. Die sog. Gashausschau ist durch den Hauseigentümer oder einen Beauftragten mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Diese, laut TRGI jährlich einmal durchzuführende Inspektion / Überprüfung Ihrer Gasleitung biete ich Ihnen hiermit an. In meinem Betrieb wird die Gashausschau mittels eines hochwertigen Gas-Snooper durchgeführt. Nach der Überprüfung der Gasleitung erhalten Sie eine technische Expertise (Prüfprotokoll). Die Inspektion erstreckt sich über den Hausanschluss, die freiverlegte Gasleitung und deren Komponenten bis zur Gasfeuerstätte. Geringste Undichtigkeiten werden mittels des Gassensors zweifelsfrei aufgespürt.

Die Kosten hierfür belaufen sich für Sie lediglich auf 15,00€. Für eine zweite Gasfeuerstätte in der selben Nutzungseinheit / Wohnung kämen 5,00€ hinzu, wenn diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Arbeiten durchgeführt werden können. Sollten sich in Ein- und Mehrfamilienhäusern Feuerungsanlagen in Nutzungseinheiten befinden, die einem zweijährigen Messturnus unterliegen, so kommt ein anteiliger Arbeits- und Begehungsbetrag von 9,21€ hinzu. Alle Beträge zzgl. der gesetzlichen Mwst.

Wenn Sie diese kostengünstige und fachgerechte Durchführung der Gashausschau durch meinen Betrieb auch weiterhin durchführen lassen möchten, sprechen Sie mich oder meinen Mitarbeiter direkt bei Ausführung der Arbeiten in Ihrem Haus an.

HINWEIS: Diese jährlich von mir angebotene Kontrolle und mit Ihnen vertraglich vereinbarte Überprüfung ersetzt nicht, die alle 12 Jahre vorgeschriebene Betriebs- und Instandhaltungsüberprüfung der gesamten Leitungsanlage!

Bei Fragen rufen Sie mich gerne an oder vereinbaren einen Termin mit mir. Ich berate Sie ausführlich.

 

Freundliche Grüße

Ihr Schornsteinfeger Karl Schneider